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Reverse Charge: Informationen, Vorteile und Beispiele zum Abzugsverfahren

Sicher ist Ihnen der Begriff »Reverse Charge« in der letzten Zeit vermehrt aufgefallen. Er steht im Zusammenhang mit unseren Angeboten, die wir seit April 2022 im Namen und auf Rechnung der SERVICE-REISEN CH GmbH für Sie erstellen. Doch was bedeutet eigentlich Reverse Charge und wie betrifft dieses Verfahren unsere Zusammenarbeit? Folgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen und häufigsten Fragen zum »Reverse Charge«-Verfahren zusammengestellt.

1. Was ist das »Reverse Charge«-Verfahren?

Das »Reverse Charge«-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine, besonders in der Touristik übliche, Sonderregelung bei der Bezahlung der Umsatzsteuer. Wird diese angewendet, so entrichtet der Leistungsempfänger (Sie als Reiseveranstalter) und nicht das leistende Unternehmen (wir als Paketer) die Umsatzsteuer. 

2. Welche Angebote unterliegen dem Reverse Charge?

Angebote mit Leistungen in Deutschland unterliegen dem »Reverse Charge«-Verfahren. Bei allen Reisen, bei denen keine Leistungen in Deutschland enthalten sind, gibt es keinen »Reverse Charge«-Anteil. 

3. Welche Vorteile hat das Abzugsverfahren?

Das »Reverse Charge«-Verfahren birgt enormes Vereinfachungspotential. Für Kunden aus der Non-EU ist die abzuführende Umsatzsteuer des Anbieters als erstattungsfähige Vorsteuer anzurechnen. Eine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer entfällt somit.

Für EU-Kunden erfolgt die Zahlung dieser Umsatzsteuer erst mit Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Eine frühere Zahlung an die SR CH entfällt und durch die Ausstellung einer Nettorechnung durch die SRG CH sowie die damit verbundene zeitlich verzögerte Anmeldung der daraus resultierenden Umsatzsteuer im Rahmen des »Reverse Charge«-Verfahrens ergibt sich ein Liquiditätsvorteil für Ihr Unternehmen.

4. Was ist der Vorteil von Angeboten mit Reverse Charge?

Die SERVICE-REISEN CH GmbH unterliegt nicht der Margenbesteuerung in Deutschland. Dadurch ergibt sich, dass wir in vielen Fällen unsere Preisegestaltung stabil gestalten können.

5. Gibt es Nachteile?

Die Angebote müssen im Rahmen des »Reverse Charge«-Verfahrens bei der Steuererklärung angegeben werden. Dieses ist vielen Busreiseveranstalter bereits bekannt bzw. findet sogar seinen Einsatz. Um zukünftig die komplizierte Berechnung durch einen Steuerberater zu vermeiden, passen wir derzeit unsere Endrechnung so an, dass alle benötigten Informationen direkt aus der Rechnung heraus sichtbar sein werden. 

6. Wie wird das Abzugsverfahren bei SERVICE-REISEN angewendet?

Seit 01.04.2022 ist Ihr Vertragspartner für die Paket-Reisen die Service-Reisen CH GmbH mit Sitz in Bottighofen in der Schweiz. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Service-Reisen CH GmbH. Die Service-Reisen CH GmbH ist nicht in Deutschland registriert und stellt mit Schweizer Umsatzsteuer-ID-Nummer in Rechnung. Für die in Deutschland erbrachten Leistungen stellt die Service-Reisen CH GmbH eine sogenannte Netto-Rechnung mit dem Hinweis Reverse Charge aus. Dies bedeutet, dass Sie als Leistungsempfänger die darauf abzuführende Umsatzsteuer für die erbrachten Leistungen der Service-Reisen CH GmbH in Deutschland im Rahmen Ihrer Umsatzsteueranmeldung anzumelden und abzuführen haben.

7. Kann ich mir ein Beispielangebot ansehen?

Gerne verdeutlichen wir Ihnen an einem Beispiel die Vorgehensweise:

Sie haben in 2021 von Service-Reisen Heyne GmbH & Co. KG, Sitz in Deutschland, einen Arrangement Preis (Brutto) von 107,00 Euro angeboten bekommen. Jetzt stellt Ihnen die Service-Reisen CH GmbH die Reise in Rechnung mit Netto 100,00 Euro, die Sie entsprechend an die Service-Reisen CH GmbH zu zahlen haben. Auf der Rechnung wird vermerkt, dass die Rechnung dem Reverse Charge unterliegt, nebst dem zugrundeliegenden Steuersatz (hier 7%). Die Rechnung verbuchen Sie in Ihrer Buchhaltung mit Reverse Charge von 7%. Durch die Verbuchung erhalten Sie nun den Einkaufspreis von 107,00 Euro (Netto-Rechnung der Service-Reisen CH GmbH zzgl. Umsatzsteuer aus Reverse Charge) und führen im Rahmen Ihrer Steueranmeldung die 7,00 Euro ab.

Sie versteuern die Reise im Rahmen der Margenbesteuerung. Das heißt, dass von Ihrem Verkaufspreis der Einkaufspreis von 107,00 Euro abgezogen wird und aus der Differenz die 19% Umsatzsteuer (Margensteuer) abzuführen sind.

Zur Vereinfachung, an welchen Stellen die für Sie wichtigen Informationen dazu in unseren Angeboten zu finden sind, haben wir für Sie ein PDF mit einem Musterangebot erstellt, das Sie sich hier herunterladen können.

Bei offenen Fragen helfen wir Ihnen gerne mit weiteren Informationen:

Thomas Schiffer

 

Thomas Schiffer

Bereichsleitung Finanzen und Controlling

finanzen@servicereisen.com

Tel.: +49 641 4006-170

Follow this link to read the text in English: www.servicereisen.de/en/reversecharge